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   BSG, 01.11.2006 - B 7b AS 2/06 R   

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https://dejure.org/2006,28486
BSG, 01.11.2006 - B 7b AS 2/06 R (https://dejure.org/2006,28486)
BSG, Entscheidung vom 01.11.2006 - B 7b AS 2/06 R (https://dejure.org/2006,28486)
BSG, Entscheidung vom 01. November 2006 - B 7b AS 2/06 R (https://dejure.org/2006,28486)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - alsbaldiger

    Auszug aus BSG, 01.11.2006 - B 7b AS 2/06 R
    Gegenteiliges ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des erkennenden Senats zur Alhi vom 17. Dezember 2002 (B 7 AL 126/01 R), da darin offengelassen worden sei, ob Abschläge von den Wohnflächen zulässig seien.

    Zweck dieser Regelung ist nicht der Schutz der Immobilie als Vermögensgegenstand, sondern allein der Schutz der Wohnung iS der Erfüllung des Grundbedürfnisses "Wohnen" und als räumlicher Lebensmittelpunkt (zur Alhi vgl nur BSGE 49, 30, 31 = SozR 4220 § 6 Nr. 3; BSGE 84, 48, 51 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 7; BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 126/01 R -, SGb 2003, 279; zum BSHG vgl nur BVerwGE 59, 294, 300 mwN zur Rechtsprechung).

    Nach diesen Regelungen war ebenfalls nur die Größe der Immobilie maßgeblich für die Bestimmung der Angemessenheit (hierzu BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002, - B 7 AL 126/01 R -, SGb 2003, 279).

    Zur Bestimmung der angemessenen Größe sind bislang die Wohnflächengrenzen des § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 iVm Abs. 2 des 2. WoBauG herangezogen worden, wenn es sich um einen Zeitraum handelte, in dem diese Vorschrift noch in Kraft war (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002, aaO).

    Der Senat orientiert sich deshalb im Grundsatz weiterhin an den Wohnflächengrenzen des 2. WoBauG, hält aber eine Differenzierung nach der Anzahl der Personen für geboten, die in der Rechtsprechung zur Alhi bereits erwogen worden ist (BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 10), über die in der bisherigen Rechtsprechung zur Angemessenheit von Wohneigentum auf der Grundlage der AlhiV aber nicht entschieden werden musste (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 126/01 R), etwa weil im konkreten Fall der Grenzwert von 120 bzw 130 qm bei weitem überschritten wurde (BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 10 S 50).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus BSG, 01.11.2006 - B 7b AS 2/06 R
    Die nach § 44b SGB II in verfassungsrechtlich zulässiger Weise (dazu Senatsurteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 6/06 R) gebildeten Arbeitsgemeinschaften sind grundsätzlich zumindest nach § 70 Nr. 2 SGG beteiligtenfähig, wenn sie nicht bereits als juristische Person § 70 Nr. 1 SGG unterfallen (vgl dazu näher Bundessozialgericht , Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R -, RdNr 30, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Nicht zuletzt der Ausschluss der Übernahme von Tilgungsraten (vgl hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R) ist in diesem Zusammenhang zu erörtern.

  • OVG Niedersachsen, 12.06.1995 - 12 L 2513/94

    Sozialhilfe; Wohnfläche; Anzahl der Haushaltsangehörigen; Individualisierung der

    Auszug aus BSG, 01.11.2006 - B 7b AS 2/06 R
    Ein Teil der Oberverwaltungsgerichte plädierte im Rahmen des § 88 BSHG, der bis zum Außerkrafttreten des 2. WoBauG eine Bezugnahme von § 39 2. WoBauG enthielt, für eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person, sodass bei Eigentumswohnungen für drei Personen 100 qm, für zwei Personen 80 qm und für eine Person nur 60 qm als angemessen angesehen wurden (OVG Niedersachsen, NJW 1995, 3202; VGH München, Urteil vom 3. Februar 2005 - 19 BV 03.1960).
  • BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 53.86

    Kein Zugriff des Sozialhilfeträgers auf eine "kleine Eigentumswohnung"

    Auszug aus BSG, 01.11.2006 - B 7b AS 2/06 R
    Danach bestimmt sich die Angemessenheit (auch) nach der Zahl der Bewohner (vgl Klinger, NDV 1992, 123, 125).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus BSG, 01.11.2006 - B 7b AS 2/06 R
    Die Heranziehung unterschiedlicher Wohnflächengrenzen zur Festlegung der Angemessenheit für selbstgenutztes Wohneigentum einerseits und für Mietwohnungen (vgl hierzu eingehend: Urteil des Senats vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R) andererseits wird durch die unterschiedlichen Ziele, denen die Prüfung der Angemessenheit jeweils dient, gerechtfertigt und bedeutet auch im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot in Art. 3 Abs. 1 GG keine unzulässige Besserstellung von Wohnungseigentümern gegenüber Mietern.
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a/7 AL 76/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - allgemeine

    Auszug aus BSG, 01.11.2006 - B 7b AS 2/06 R
    Der Senat orientiert sich deshalb im Grundsatz weiterhin an den Wohnflächengrenzen des 2. WoBauG, hält aber eine Differenzierung nach der Anzahl der Personen für geboten, die in der Rechtsprechung zur Alhi bereits erwogen worden ist (BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 10), über die in der bisherigen Rechtsprechung zur Angemessenheit von Wohneigentum auf der Grundlage der AlhiV aber nicht entschieden werden musste (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 126/01 R), etwa weil im konkreten Fall der Grenzwert von 120 bzw 130 qm bei weitem überschritten wurde (BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 10 S 50).
  • BSG, 03.05.2005 - B 7a/7 AL 84/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus BSG, 01.11.2006 - B 7b AS 2/06 R
    Der erkennende Senat hat in seiner letzten Entscheidung zur Bestimmung der Angemessenheit einer Eigentumswohnung bei der Berücksichtigung von Vermögen im Rahmen der Alhi zu § 1 Abs. 3 Nr. 5 AlhiV 2002 angedeutet, dass neben der Größe uU auch der Wert Berücksichtigung finden könnte (SozR 4-4220 § 1 Nr. 4 S 10).
  • BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 28/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BSG, 01.11.2006 - B 7b AS 2/06 R
    Zweck dieser Regelung ist nicht der Schutz der Immobilie als Vermögensgegenstand, sondern allein der Schutz der Wohnung iS der Erfüllung des Grundbedürfnisses "Wohnen" und als räumlicher Lebensmittelpunkt (zur Alhi vgl nur BSGE 49, 30, 31 = SozR 4220 § 6 Nr. 3; BSGE 84, 48, 51 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 7; BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 126/01 R -, SGb 2003, 279; zum BSHG vgl nur BVerwGE 59, 294, 300 mwN zur Rechtsprechung).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 48.78

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Krankenhilfe trotz Einkommens des

    Auszug aus BSG, 01.11.2006 - B 7b AS 2/06 R
    Zweck dieser Regelung ist nicht der Schutz der Immobilie als Vermögensgegenstand, sondern allein der Schutz der Wohnung iS der Erfüllung des Grundbedürfnisses "Wohnen" und als räumlicher Lebensmittelpunkt (zur Alhi vgl nur BSGE 49, 30, 31 = SozR 4220 § 6 Nr. 3; BSGE 84, 48, 51 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 7; BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 126/01 R -, SGb 2003, 279; zum BSHG vgl nur BVerwGE 59, 294, 300 mwN zur Rechtsprechung).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 6/06 R

    Arbeitslosengeld II - Staffelung bzw Höhe der Regelleistung - allein stehende

    Auszug aus BSG, 01.11.2006 - B 7b AS 2/06 R
    Die nach § 44b SGB II in verfassungsrechtlich zulässiger Weise (dazu Senatsurteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 6/06 R) gebildeten Arbeitsgemeinschaften sind grundsätzlich zumindest nach § 70 Nr. 2 SGG beteiligtenfähig, wenn sie nicht bereits als juristische Person § 70 Nr. 1 SGG unterfallen (vgl dazu näher Bundessozialgericht , Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R -, RdNr 30, zur Veröffentlichung vorgesehen).
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